Samstag, 30. Mai 2009

Gute Gewalt

Viele sind der Meinung, das Gute könne und dürfe nie mit Gewalt errungen werden. Die Begründung lautet, Gewalt sei etwas Schlechtes, was man Keinem antun dürfe, das würden nur böse Menschen tun.
Das ist absurd. Zunächst einmal muß man dazu untersuchen, welche Formen der Gewalt vorhanden sind. Sie läßt sich beispielsweise in physische, psychische und soziale Gewalt untergliedern. Sie beinhaltet jede Form von Zwangsmaßnahmen, die ein bestimmtes erwünschtes Verhalten erzeugt oder ein unerwünschtes unterdrückt. Angefangen bei Ge- und Verboten, die wir bei der Kindererziehung mit Zuwendungsentzug untermauern bis hin zur Anwendung körperlicher Gewalt bei der Durchsetzung des Freiheitsentzugs von Straftätern gehört sie nicht nur zur alltäglichen Organisation der Gesellschaft, sie ist sogar notwendig, um die Gesellschaft vor Entwicklung oder Fortsetzung schädigenden Verhaltens zu schützen. Kaum Jemand wird bestreiten, daß sie - zumindest in Extremsituationen - die einzige Handlungsoption zum guten Zweck darstellt.
Die Frage ist also nicht, ob für einen guten Zweck Gewalt angewendet werden darf, sondern was dieser gute Zweck ist. Er wurde bereits genannt: Die Abwendung von Schaden für Personen und / oder die Gesellschaft. Bei einem Mörder, bei dem Wiederholungsgefahr besteht, wird kaum Jemand daran zweifeln, welches Gut hier höher ist: seine psychische und soziale Unversehrtheit, also Freiheit, oder die physische Unversehrtheit seiner möglichen Opfer.
Also ist unsinnig, Gewaltanwendung generell abzulehnen oder als etwas Schlechtes zu betrachten.
Nach Abwägung des höherwertigen Gutes und bei nachweisbarer Unwirksamkeit anderer Mittel kann Gewaltanwendung also nicht nur gut, sondern ihre Unterlassung auch schlecht sein.
Gefühlsduselei und Gutmenschentum sind keine geeigneten Maßstäbe, um objektiv notwendige Maßnahmen zu beurteilen. Da der Mensch ein vernunftbegabtes Wesen ist, sollte er die Vernunft auch zur Grundlage seines Handelns machen.